Was EU-weit ab 03. Juli 2021 verboten ist, ist im greenValue Office gelebte Praxis. Mit dem Produktions- und In-Verkehrbringungs-Verbot von Wegwerf-Kunststoffartikeln werden jetzt Fakten in Sachen Nachhaltigkeit zum Schutz von Meeren und Umwelt geschaffen.
Ein freiwilliger Beitrag zur Reduzierung von Müll war selbstverständlichen bisher im privaten und beruflichen Alltag schon möglich. Bei greenValue verzichten wir so seit langem konsequent auf Einweg-Kunststoffprodukte. „Getränke in Mehrweg(glas)flaschen, Porzellan-Tassen und Mehrweg-Transportboxen sind eigentlich nicht erwähnenswert“, sagt Daniel Kellermann. Eigentlich? „Bei den immer noch entstehenden Mengen an Einweg-Abfall ist eine gesetzliche Regelung überfällig, auf Freiwilligkeit zu setzen reicht nicht“, ergänzt der greenValue Geschäftsführer.
Verboten sind seit dem 03. Juli 2021 To-Go-Becher und Fast-Food-Verpackungen aus Styropor sowie Einweg-Geschirr, Trinkhalme, Rühr und Wattestäbchen und Luftballonhalter aus Kunststoff. Vorhandene Restbestände dürfen noch verkauft werden. Mit entsprechender Kennzeichnungspflicht können Wegwerfprodukte aus oder mit Kunststoff wie beispielsweise Feuchttücher, bestimmte Hygieneartikel, Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern oder Wegwerfgetränkebecher weiter produziert werden.
So begrüßenswert die gesetzliche Reglung ist, nur ein generelles Umdenken zur Abfallvermeidung wird durchschlagenden Erfolg bringen. Im privaten und geschäftlichen Alltag orientieren wir uns daher am Leitsatz: reduce, reuse, recycle. Der Fokus liegt klar auf der Vermeidung und der Wiederverwendung, denn nur so wird die Abfallmenge tatsächlich geringer.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Nachhaltigkeit bei greenValue.
Quelle: 14. Juli 2021, www.greenvalue.de