Mit dem ursprünglich im Ministerrat beschlossenen Erneuerbares-Gas-Gesetz waren präzise Ziele angestrebt, die maßgeblich zur Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit in Österreich beitragen sollten. Einer der wesentlichsten Aspekte des vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Innovation und Technologie erarbeiteten Gesetzestextes beinhaltete die Erhöhung des Anteils von erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis zum Jahr 2030 auf 7,5 TWh. Die dafür notwendige Mehrheit wurde in der Parlamentssitzung im Juli 2024 jedoch nicht erreicht.
Nach Meldungen der Servicestelle Erneuerbare Gase scheint nun endgültig Klarheit zu bestehen, dass die geplante Gesetzesvorlage in seiner angestrebten Form nicht verabschiedet wird. Demnach war beabsichtigt worden, einen überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zur Abstimmung im Nationalrat zu stellen. Die Regierung ließ jedoch am 17.09.2024 verlautbaren, dass die Verhandlungen hierfür gescheitert sein.
Polarisierende Zielsetzungen
Die angestrebten Zielsetzungen des nun gescheiterten Gesetzes hatten bis zuletzt stark polarisiert. Befürchtungen wurden unterdessen aus Kreisen der Industrie geäußert. Die Österreichische Industriellenvereinigung bezifferte eine finanzielle Belastung von über 2,5 Milliarden Euro als Folgen der strikten Regulatorik. Diese müssten zum Großteil von Unternehmen gestemmt werden und belasten die heimische Wirtschaft signifikant.
Kreise der biogasproduzierenden Landwirtschaft hatten hingegen große Hoffnungen in die erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes gesetzt. Der Steierische Bauernbund betont hierbei wichtige Schritte für die Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit Österreichs.
Quelle: 19. September 2024, www.greenvalue.de