Schwankende Aktienkurse sensibilisieren Anleger für Investments ohne Kurskapriolen. Geldanlagen in Erneuerbare Energien, wie beispielsweise Windkraft-, Biogas- oder Solarfonds gehören dazu. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG bildet bei vielen Vorhaben einen gesetzlich verankerten Rahmen. Hiesige Energieversorger sind verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien für 20 volle Betriebsjahre plus des Jahres der Inbetriebnahme abzunehmen und mit einem festen Preis zu vergüten. Mit dieser gesetzlichen Fördermaßnahme soll der Anteil der Erneuerbaren Energien von aktuell 20 Prozent im ersten Halbjahr 2011, über 35 Prozent spätestens im Jahr 2020 auf 80 Prozent spätestens im Jahr 2050 erhöht werden. Ein gesellschaftlich bedeutendes Vorhaben, denn bereits im Jahr 2022 soll der letzte Atommeiler vom Netz gehen. Der Blick über Deutschlands Grenzen hinaus zeigt: auch in Italien, Spanien, Großbritannien und weiteren Ländern Europas, wird die Nutzung Erneuerbarer Energien mit länderspezifischen Gesetzen gefördert.
Diese Förderung findet hierzulande breite Zustimmung. Rund 94 Prozent der Bundesbürger stehen hinter dem Ausbau der Erneuerbaren Energien. Das zumindest zeigt die TNS Infratest Umfrage vom August 2011. Mehr als 79 Prozent der Befragten gaben auch an, dass die Mehrkosten von derzeit 3,5 Cent / kWh, die durch den Ausbau von Sonne, Wind & Co. entstehen, angemessen oder gar zu niedrig seien. Endet der gute Wille spätestens bei persönlichen Investitionen? Nein. Laut Gesamtmarktstudie der Beteiligungsmodelle 2011 der Feri EuroRating Services AG, wurden im Jahr 2010 920 Mio. Euro Eigenkapital investiert. Im Jahr zuvor waren es noch 400 Mio. Euro. Für das zweite Quartal 2011 hat der Verband Geschlossene Fonds (VGF) mitgeteilt, dass 104 Mio. Euro Eigenkapital von seinen 45 Mitgliedern platziert wurde. Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum ein Plus von über 6 Prozent.
Für Privatanleger gibt es verschiedene Formen der Beteiligung. Gemeinsamkeit aller: es handelt sich um unternehmerische Investitionen. Sie bieten Chancen, bergen aber auch Risiken, die im ungünstigsten Fall zum Verlust der Kapitaleinlage führen. Ein Einlagensicherungsfonds existiert nicht und soweit Garantien abgegeben werden, ist die Erfüllung selbiger einzig und allein von der Bonität des Garanten abhängig. Treten die Prognosen der Emittenten ein, können Anleger mit jährlichen Auszahlungen rechnen, die deutlich über dem Kapitalmarktniveau liegen. Aber grundsätzlich gilt: geplante Auszahlungen dürfen nicht mit Guthabenzinsen einer Bank verwechselt werden. Denn Voraussetzung für die Zahlung ist eine positive Geschäftsentwicklung der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft.
Die Investitionsmöglichkeiten unterscheiden sich neben der Energieform in der Art und Weise der Beteiligung. Die aus Schiffsbeteiligungen oder Immobilienfonds bekannte Rechtsform der GmbH & Co. KG wird bei Energiefonds häufig gewählt. Als geschlossene Fonds sind knapp zwei Drittel der aktuellen Beteiligungsangebote konzipiert. Der verbleibende Anteil ist ein Mix aus Investments mit festverzinslichem Charakter, beispielsweise Genussrechten oder Inhaberschuldverschreibungen. Für Anleger mit größerem Geldbeutel können auch Single-Investments in Photovoltaik- oder Biogasanlagen in Betracht kommen. Im Gegensatz zur Beteiligung, werden Investoren vergleichbar dem Erwerb einer Immobilie oder einer Eigentumswohnung Eigentümer des Objekts.
Zum anderen unterscheiden sich die Beteiligungen bei den Vorhaben, in der Investmentsprache auch Assets genannt, die Mittels der Investorengelder finanziert werden. Bei stromerzeugenden Anlagen ohne Rohstoffeinsatz, wie etwa bei Photovoltaik-, Windenergie- oder Wasserkraftanlagen, ist die Ertrags- und Aufwandskalkulation vergleichsweise einfach. Energieertragsgutachten bilden die Basis, der landestypische Vergütungsmechanismus sichert die Vergütung. Aufwendungen für Einsatzstoffe gibt es nicht. Ganz im Gegensatz zu Biogas- und Biomasseanlagen. Hier spielen die Kosten für den Rohstoffeinsatz eine ausschlaggebende Rolle. Der Grund ist einfach. Nur langfristige Lieferverträge können die Basis für solide Prognosen sein.
Neben Investitionen in Strom- und Wärmeerzeugung, können sich Anleger auch an der Finanzierung von Green Buildings, wörtlich übersetzt „grüne Gebäude“ beteiligen, die definierte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Bei deren Planung spielt die Wärmeversorgung eine wichtige Rolle. Nicht selten kommen in den derart durchdachten Wohn- oder Geschäftsgebäuden Hackschnitzel oder Pellets zum Einsatz. Die Brücke zum Rohstoffmarkt wird geschlagen. Denn nicht nur die 140.000 in Deutschland privat genutzten Pelletsheizungen sind auf Nachschub angewiesen. Auch große Heizkraftwerke von Energieversorgern, setzen Holz zur Strom- und Wärmeproduktion ein. Initiatoren bieten die Möglichkeit, sich bei der Erzeugung und Veredelung von Holz oder auch beim Recycling von Kunststoff zu engagieren. Und wer sich lieber dem Flüssigen zuwendet, wird auch fündig. Denn gleich zwei Initiatoren widmen sich aktuell dem lebensnotwendigsten Rohstoff überhaupt – Wasser.
Doch vor dem Investieren heißt es informieren und vergleichen. Privatanleger können aktuell aus über 70 Beteiligungen ihren Favoriten wählen. Mit kürzeren und längerfristigen Engagements können individuelle Laufzeitvorstellungen mit unterschiedlichen Chancen-Risiko-Profilen verwirklicht werden. Der Erfolg von Beteiligungen, die nicht auf Energieerzeugung setzen, hängt dabei einmal mehr vom Engagement des Managements ab.
Mehr Informationen finden Interessierte unter www.greenvalue.de, einem der größten neutralen und unabhängigen Informationsportale für Umwelt- und Erneuerbare Energie Beteiligungen.
Quelle: 29. September 2011, www.greenvalue.de