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Die Welt.de - Geschlossene Fonds unter staatlicher Kontrolle
Auszug aus Die Welt.de
Nur 31 von 190 Verkaufsprospekten haben die Prüfung des BaFin bisher überstanden
von Leo Fischer
Für die geschlossenen Fonds beginnt eine neue Zeitrechnung. Denn der graue Kapitalmarkt erhält einen neuen Anstrich - mit einem nur noch leichten Grauschimmer. Ab heute werden die ersten geschlossenen Fonds vertrieben, die den Segen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben. Im Amtsdeutsch heißt das: Genehmigung zur Veröffentlichung des Verkaufsprospekts.
Nach dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz, das im Oktober 2004 in Kraft trat, dürfen geschlossene Fonds nur noch vertrieben werden, wenn zuvor ein vom BaFin genehmigter Prospekt veröffentlicht worden ist. Damit unterliegen die geschlossenen Fonds (geschlossene Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Film- und Windkraft-Fonds, Produkte, die in Gebrauchtpolicen investieren), zum ersten Mal einer offiziellen staatlichen Aufsicht. ... Den ganzen Artikel lesen Sie unter www.welt.de/data/2005/07/05/741311.html?s=1
Quelle: www.welt.de, 5. Juli 2005
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