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Detaildarstellung |
| BOREAS Invest GmbH / BOREAS Invest Genussrechte | Mit dem Genussrechtskapital der BOREAS Invest GmbH werden die Projektierung und das Repowering bestehender Windkraftanlagen finanziert. Das Anleger-Kapital wird dabei zur Finanzierung von in Betrieb befindlichen Projekten sowie für die Planung und Entwicklung weiterer Projekte im Bereich Erneuerbarer Energien, mit dem Schwerpunkt Windenergie verwendet.
Das Emissionsvolumen der BOREAS-Invest-Genussrechte beträgt 10 Mio. Euro. Es gibt keine Platzierungsgarantie. Es ist kein Externer mit der Mittelverwendungskontrolle beauftragt.
Die Mindestbeteiligung beträgt 5.000 Euro. Das Agio beträgt 5 %. Die Einzahlung ist in einer Summe vorgesehen. Anleger beteiligen sich in Form eines unverbrieften Namensgenussrechts mit Gewinn- und Verlustbeteiligung und Nachrang.
Die Laufzeit der Beteiligung ist bis zum 31.12.2021 vorgesehen, die erstmalige Kündigungsmöglichkeit besteht zum 31.12.2016. Die Rückzahlung der Einlage erfolgt zum Kurs von 100 %. Während der Laufzeit ist ein jährlicher Zins von 7 % prospektiert. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich, zum 31.03. und 31.10. eines Jahres, erstmals zum 31.03.2012.
Die Emittentin ist Teil der BOREAS-Gruppe, die seit 1991 über Erfahrung im Bereich Erneuerbare-Energien-Projekte verfügt. Bisher wurden von BOREAS bereits über 300 Windkraftanlagen errichtet, circa 400 Windkraftanlagen werden betreut. Denn BOREAS war und ist bei einer Vielzahl von Projekten im Bereich Windkraftanlagen oder ausführend beratend tätig.
Die Genehmigung zur Prospektveröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegt vor.
Hinweis: Alle Angaben wurden vom Anbieter, der Boreas Invest GmbH zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an diese. Diese Detaildarstellung stellt keinerlei Empfehlung dar, jegliche Haftung ist ausgeschlossen.
Bei diesem Angebot handelt es sich nicht um eine so genannte mündelsichere Kapitalanlage, sondern um ein festverzinsliches Wertpapier mit Risiken. Eine Kapitalanlage in eine Unternehmensbeteiligung stellt wie jede unternehmerische Tätigkeit ein Wagnis dar. Somit kann prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teil- oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können. Weitere Portraits von Investitionsangeboten finden Sie unter www.greenvalue.de.
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